Mitbestimmungsgremien

2019/20 – 2021/22

Vertreter*innen der Eltern:
Harrasser Maria
Laghi Rosmarie
Schrott Margareta
Gottardi Katrin
Seyr Yvonne
Amort Benno

Die Vertreter*innen der Lehrkräfte:
Pigiani Marina                     
Puntajer Dominika
Perathoner Gerold               
Unterhofer Katja
Falkensteiner Hartwig         
Springeth Barbara

Vorsitzender des Schulrates:
Amort Benno
Seyr Yvonne – Stellvertreterin

Mitglieder:
Segato Carla
Falkensteiner Hartwig
Michaeler Josefine
Kofler Michaela
Paccagnella Sara
Firler Edith



Vorsitzender des Elternrates: (2017/18 bis 2019/20)
Frei Markus

Stellvertreterin des Vorsitzenden des Elternrates:
Gottardi Katrin

Vertreterin im Landesbeirat der Eltern: (2018/19 bis 2020/21)
Riegler Kier Karin

2019/20 – 2021/22
Grundschule und Mittelschule

Keim Sigrid
Plankensteiner Michaela
Patruno Silvia

Ersatzmitglieder
Hofer Magdalena
Ingrami Luciano
Sullmann Monika

Aufgabengebiete:
Bewertung der Lehrer*innen im Probejahr oder auf Wunsch auch Bewertung anderer Lehrer*innen

Dauer:
3 Jahre

Zusammensetzung:
3 effektive Mitglieder (1 davon der II. Sprache angehörig)
3 Ersatzmitglieder     (1 davon der II. Sprache angehörig)

DIE SCHLICHTUNGSKOMMISSION DES SCHULSPRENGELS
2018/19 – 2020/21

Die Vertreter*innen der Lehrpersonen aus der Grundschule:
Grießmair Elisabeth
Scapin Glauco
Ersatz: Patruno Silvia

Die Vertreter*innen der Lehrpersonen aus der Mittelschule:
Zelger Annamaria
Ersatz: Pigiani Marina

Die Vertreter*innen der Eltern:
Islitzer Barbara (2E GS Montessori)
Teutsch Julia (1A MS Montessori)
Überbacher Daniela (1C MS Pacher)

 

Aufgaben der Kommission: (Auszug aus der Geschäftsordnung der Schlichtungskommission)

Die Kommission wird auf Antrag der klagenden Partei von der/dem Vorsitzenden einberufen, um obligatorische Gutachten abzugeben:

  1. über Beschlüsse der Klassenräte betreffend den Ausschluss eines Schülers/einer Schülerin oder anderen Maßnahmen,
  2. über die Einwände der Schüler/der Schülerinnen oder jedes Betroffenen/jeder Betroffenen gegen Verletzungen der Schülercharta, die auch Teil der internen Schulordnung sein können.

Die klagende Partei muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des eingeschriebenen Briefes (Einschreibebrief mit Rückschein) schriftlich den Rekurs an die Direktion richten. Im Schreiben, welches die Disziplinarmaßnahme enthält, wird auf die Rekursmöglichkeit hingewiesen.

Die Kommission muss innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Klage zusammen treten.

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