Transparente Verwaltung (GvD Nr. 33/2013)

Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2021-23

Beschluss der Landesregierung vom 02.02.21,Nr. 2021,Nr. 70

Allgemeine Akte

  1. Allgemeine Rechtsbestimmungen
  2.  Rundschreiben des Schulamtsleiters
  3. Verhaltenskodizes:
  4.  Leitbild, Schulprogramm
    • Leitbild
    • Schulprogramm: Dreijahresplan (Teil A-C)
    • Schulordnung
Informationspflichten für Bürger*innen und Unternehmen
  • Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht
  • Kriterien des Schulrates über Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen

Politisch-administrative Organe
Schulführungskraft
Schulrat
Kompetenzen

Überprüfung Transparente Verwaltung

Documento Attestazione [PDF]
Griglia della rilevazione [.xlsx]
Scheda sintesi [PDF]

I. Politisch-administrative Organe:
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
Kompetenzen der Schulführungskraft, des Schulrates, Lehrerkollegiums, Klassenrates, Elternrates und des Schülerrates: Kompetenzen
 
II. Gliederung der Ämter:

1. Organisationsstruktur
(genaue Beschreibung der Schulstellen, siehe Schulstellen in der Navigationsleiste)

Der Schulsprengel Brixen/ Milland hat seinen Sitz in 39042 Brixen/ Maria-Montessori-Straße 2 und besteht aus 7 Schulstellen bzw. Außenstellen. Im Schuljahr 2019/2020 sind an der Schule 1 Schulführungskraft,  70 Lehrpersonen der Grundschule, 58 Mittelschullehrer*innen und 6 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: Bilanzen

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

2. Graphische Darstellung der Organisationsstruktur des Schulsprengels:

III. Telefon und elektronische Post:
Telefon:
0472/833313
0472/200984

E-Mail:
ssp.brixenmilland@schule.suedtirol.it

PEC-Adresse:
ssp.brixenmilland@pec.prov.bz.it

Beauftragte externe Referenten ab 2018 abrufbar unter  consulentipubblici

Suchbegriff: Istituto Comprensivo Bressanone/millan – SSP Bressanone/Millan

Veröffentlichungen von Aufträgen PerlaPA Consulenti pubblici  – Jahr 2021

Veröffentlichungen von Aufträgen PerlaPA Consulenti pubblici – Jahr 2020

Veröffentlichungen von Aufträgen PerlaPA Consulenti pubblici – Jahr 2019

 

Performance-Plan (Art.10, Abs.8, Buchstabe B)
Laut Informationsamt gibt es noch keine genauen Bestimmungen zur Umsetzung des Performance-Planes.
Siehe auch Landesverwaltung
Dreijahresplan
Leitbild/ Schulprogramm

Bericht zur Performance
In Bearbeitung. Siehe Performance-Plan.

Gesamtbetrag der Prämien
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe Landesverwaltung

Daten zu den Prämien
siehe Landesverwaltung

Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Schulinterne Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz 
in Kürze hier

Daten zu den Verwaltungstätigkeiten

Anzahl der Schulstellen: 7
Anzahl der Grundschul-Klassen:
Anzahl der Mittelschul-Klassen: 
Anzahl der Schüler*innen:
Anzahl der Lehrpersonen: 

In Kürze …

Verfahrensarten

Diese Daten (ein Dokument mit den Beschreibungen der Arbeitsprozesse der Verwaltung der Schulen) werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht. 

Monitoring der Verfahrenszeiten

Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.
In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen. In Bearbeitung.

Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

siehe auch Landesverwaltung  
Aufgabenbereiche Sekretariat des Schulsprengels 2019/20

Anfragen sind an die E-Mailadresse des Schulsprengels zu richten: ssp.brixenmilland@schule.suedtirol.it

Kriterien und Modalitäten:
Die Schule hat in diesem Feld die Maßnahmen (z.B. Kriterienbeschlüsse) zu veröffentlichen, an die sie sich selbst bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften zu halten hat (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen).

Gewährungsakte:
Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften.

Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brixen.

Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:

Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards. Auf Staatsebene enthält das Dekret der Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995, in der Anlage einen allgemeinen Entwurf einer Dienstcharta für die Schulen (Schema generale di riferimento della „Carta dei servizi scolastici“). Auf Landesebene bestimmt Art. 7 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen, dass sich jede Schule mit Beschluss des Schulrates eine interne Schulordnung gibt, die darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vorsieht. 

Schüler*innen-Charta

 

Kosten
In Bearbeitung.

 

Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen – bezogen auf das vergangene Haushaltsjahr.

 

Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung

Durchschnittszeiten der Zahlungen für den Ankauf von Gütern, Dienstleistungen und Lieferungen.

2021

Indikator Zahlungsverhalten Januar – März
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember
Ökonomatsregister 2021


2020

Indikator Zahlungsverhalten Januar – März
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember

Ökonomatsregister 2020

2019

Indikator Zahlungsverhalten Januar – März
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember

2019 Ökonomatsregister

2018

Indikator Zahlungsverhalten Januar – März [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember [pdf]

2018 Ökonomatsregister [pdf]

2017

Indikator Zahlungsverhalten Januar – März [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember [pdf]

2017 Ökonomatsregister [pdf]

2016

Indikator Zahlungsverhalten Januar – März [csv]
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni [csv]
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September [csv]
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember [csv]

2016 Ökonomatsregister [pdf]

2015

Indikator Zahlungsverhalten Juli -September [pdf]

IBAN und elektronische Zahlungen

Zahlungsverhalten: Die Auszahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers oder der
Auftragnehmerin innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Honorarnote oder
Rechnung. 

Steuernummer: 90021680211
Bankkkonto: 
Südtiroler Sparkasse
IBAN: IT 68 E 06045 11619 000000009160

Schulsprengel Brixen/Milland: Behördencode: UFPUXQ
Istituto  Comprensivo Bressanone/Millan: Codice Univoco Ufficio: UFPUXQ

Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.