Transparente Verwaltung (GvD Nr. 33/2013)
Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2021-23
Beschluss der Landesregierung vom 02.02.21,Nr. 2021,Nr. 70
Allgemeine Akte
- Allgemeine Rechtsbestimmungen
- Rundschreiben des Schulamtsleiters
- Verhaltenskodizes:
- Allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters
Verhaltenskodex - Eigener Verhaltenskodex der Schule:
in Bearbeitung
Schulordnung
Disziplinarmaßnahmen
Verhaltenskodex des Landes für das Lehrpersonal
- Allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters
- Leitbild, Schulprogramm
- Leitbild
- Schulprogramm: Dreijahresplan (Teil A-C)
- Schulordnung
- Beschluss des Lehrerkollegiums über das Alternativangebot zum Religionsunterricht
- Kriterien des Schulrates über Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen
Politisch-administrative Organe
Schulführungskraft
Schulrat
Kompetenzen
Überprüfung Transparente Verwaltung
Documento Attestazione [PDF]
Griglia della rilevazione [.xlsx]
Scheda sintesi [PDF]
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
1. Organisationsstruktur: (genaue Beschreibung der Schulstellen, siehe Schulstellen in der Navigationsleiste)
Der Schulsprengel Brixen/ Milland hat seinen Sitz in 39042 Brixen/ Maria-Montessori-Straße 2 und besteht aus 7 Schulstellen bzw. Außenstellen. Im Schuljahr 2019/2020 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 70 Lehrpersonen der Grundschule, 58 Mittelschullehrer*innen und 6 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: Bilanzen
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.
2. Graphische Darstellung der Organisationsstruktur des Schulsprengels:
III. Telefon und elektronische Post:
Telefon:
0472/833313
0472/200984
E-Mail:
ssp.brixenmilland@schule.suedtirol.it
PEC-Adresse:
ssp.brixenmilland@pec.prov.bz.it
Suchbegriff: Istituto Comprensivo Bressanone/millan – SSP Bressanone/Millan
Veröffentlichungen von Aufträgen PerlaPA Consulenti pubblici – Jahr 2021
Veröffentlichungen von Aufträgen PerlaPA Consulenti pubblici – Jahr 2020
Veröffentlichungen von Aufträgen PerlaPA Consulenti pubblici – Jahr 2019
- Führungskräfte:
Ivan Stuppner (Beauftragung, Lebenslauf)
Vizedirtektorin: Barbara Unterhuber Organisatorische Positionen:
Schulstellenleiter*innen:
Milland:
Montessori: Peter Kerschbaumer (Lebenslauf)
St.Andrä: Katja Unterhofer (Lebenslauf), Margit Mitterrutzner (Lebenslauf)
Albeins: Dominika Puntajer (Lebenslauf)
Afers: Michaela Plankensteiner (Lebenslauf)
St.Leonhard: Miriam Profanter- Stellenplan
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht.
Siehe: „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes - Mitarbeiter*innen mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe: „Transparente Verwaltung“ des Südtiroler Bürgernetzes - Personenkennzahlen zu den Abwesenheiten
Abwesenheiten 2019 – 2020
Abwesenheiten von 2014 bis 2018 - An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
2014: autorisierte Aufträge Grundschule
2014: autorisierte Aufträge Mittelschulein Bearbeitung
- Kollektivverhandlungen
Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht. - Ergänzende Kollektivverhandlungen
Auf der Hompage des deutschen Schulamtes sind u.a. die dezentralen Kollektivverträge
des deutschen Schulamtes veröffentlicht.
- Wettbewerbe des Verwaltungspersonals
- Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen)
- Wettbewerbe für das Lehrpersonal und für Führungskräfte
Performance-Plan (Art.10, Abs.8, Buchstabe B)
Laut Informationsamt gibt es noch keine genauen Bestimmungen zur Umsetzung des Performance-Planes.
Siehe auch Landesverwaltung
Dreijahresplan
Leitbild/ Schulprogramm
Bericht zur Performance
In Bearbeitung. Siehe Performance-Plan.
Gesamtbetrag der Prämien
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung (sobald als möglich) zentral veröffentlicht. Siehe Landesverwaltung:
Daten zu den Prämien
siehe Landesverwaltung
Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Schulinterne Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz
in Kürze hier
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
Anzahl der Schulstellen: 7
Anzahl der Grundschul-Klassen:
Anzahl der Mittelschul-Klassen:
Anzahl der Schüler*innen:
Anzahl der Lehrpersonen:
In Kürze …
Verfahrensarten
Diese Daten (ein Dokument mit den Beschreibungen der Arbeitsprozesse der Verwaltung der Schulen) werden (sobald als möglich) zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetzes veröffentlicht.
Monitoring der Verfahrenszeiten
Die Schulen haben die Einhaltung der Verfahrensfristen periodisch zu monitorieren, zu veröffentlichen und die Unregelmäßigkeiten (Überschreitungen der festgelegten Fristen) zu beseitigen.
In diesem Feld könnte die Schule eine Tabelle einfügen, in der die einzelnen Verfahrensarten angegeben werden, mit Angabe der Gesamtanzahl der Verfahren je Verfahrensart und des Prozentsatzes der Überschreitungen der jeweils festgelegten Fristen. In Bearbeitung.
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
siehe auch Landesverwaltung
Aufgabenbereiche Sekretariat des Schulsprengels 2019/20
Anfragen sind an die E-Mailadresse des Schulsprengels zu richten: ssp.brixenmilland@schule.suedtirol.it
Alle sechs Monate wird eine Auflistung mit den Beschlüssen des Schulrates veröffentlicht.
- Maßnahmen politische Organe
2020 Beschluss des Lehrerkollegiums: die schulischen Gremien
2020 Beschluss des Lehrerkollegiums: Ergänzung des Dreijahresplanes
2020 Beschluss des Lehrerkollegiums zur Bewertung
2020 Beschluss des Lehrerkollegiums: Gesellschaftliche Bildung
2020 Beschluss des Lehrerkollegiums: Fernunterricht
2020 Beschluss des Lehrerkollegiums: Selbstorganisiertes Lernen - Maßnahmen Führungskräfte/ Art. 23
JAHR 2021 – „decreto o determina a contrarre“Dekret Nr. 10
Dekret Nr. 16
Dekret Nr. 19
Dekret Nr. 20
Dekret Nr. 22
Dekret Nr. 26
Dekret Nr. 29
Dekret Nr. 30
Dekret Nr. 31
Dekret Nr. 32
Dekret Nr. 33
Dekret Nr. 36
Dekret Nr. 38
Dekret Nr. 41
Dekret Nr. 42
Dekret Nr. 43 - JAHR 2021 – Ermächtigungen
Alle Ausschreibungen werden über das Portal des Landes veröffentlicht.
2019 Datasetindice
2018 Esiti
2018 Datasetindice
2017 Esiti
2017 Datasetindice
2016 Datasetindice
2016 Register Ökonomatsdienst
2015 Esiti
2014 Esiti
2013 Esiti
AOV
Dreijahresprogramm 2021 – 2023
Kriterien und Modalitäten:
Die Schule hat in diesem Feld die Maßnahmen (z.B. Kriterienbeschlüsse) zu veröffentlichen, an die sie sich selbst bei der Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften zu halten hat (z.B. Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schülern bei Schulausflügen, Kriterien für den Erlass von Schulgebühren, Kriterien bei Spendenaktionen).
- BESCHLUSS Nr. 14/2009 vom 29.10.2009 Kriterienbeschluss über Feiern
- Kriterien des Schulrates über Reduzierung bzw. Erlass von Schülerbeiträgen
Gewährungsakte:
Vergabe von Subventionen, Beiträgen, Zuschüssen, finanziellen Unterstützungen und wirtschaftlichen Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften.
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
Budget
2020 Budget
2019 Budget
2019 Budget Begleitbericht
2018 Budget
2018 Budget Begleitbericht
2017 Budget
2017 Budget Begleitbericht
2016 Haushaltsvoranschlag
2016 Haushaltsvoranschlag Begleitbericht
2015 Haushaltsvoranschlag
2015 Haushaltsvoranschlag Begleitbericht
2014 Haushaltsvoranschlag
2014 Haushaltsvoranschlag Begleitbericht
Jahresabschlussrechnungen
2021 Jahresabschlussrechnung
2020 Jahresabschlussrechnung
2019 Jahresabschlussrechnung
2018 Jahresabschlussrechnung
2017 Jahresabschlussrechnung
2016 Jahresabschlussrechnung
2015 Jahresabschlussrechnung
2015 Begleitbericht Jahresabschlussrechnung
2014 Jahresabschlussrechnung
2014 Jahresabschlussrechnung Begleitbericht
2013 Jahresabschlussrechnung
2013 Jahresabschlussrechnung Begleitbericht
2012 Jahresabschlussrechnung
2012 Jahresabschlussrechnung Begleitbericht
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen:
In Bearbeitung
Das Schulgebäude befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brixen.
Nicht umgesetzte Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule und der eventuell vorhandenen Beanstandungen des Rechnungshofes über die Organisation und die Tätigkeit der Schule:
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards. Auf Staatsebene enthält das Dekret der Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995, in der Anlage einen allgemeinen Entwurf einer Dienstcharta für die Schulen (Schema generale di riferimento della „Carta dei servizi scolastici“). Auf Landesebene bestimmt Art. 7 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen, dass sich jede Schule mit Beschluss des Schulrates eine interne Schulordnung gibt, die darin auch die Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze vorsieht.
Kosten
In Bearbeitung.
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen – bezogen auf das vergangene Haushaltsjahr.
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
Durchschnittszeiten der Zahlungen für den Ankauf von Gütern, Dienstleistungen und Lieferungen.
2021
Indikator Zahlungsverhalten Januar – März
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember
Ökonomatsregister 2021
2020
Indikator Zahlungsverhalten Januar – März
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember
2019
Indikator Zahlungsverhalten Januar – März
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember
2018
Indikator Zahlungsverhalten Januar – März [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember [pdf]
2017
Indikator Zahlungsverhalten Januar – März [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September [pdf]
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember [pdf]
2016
Indikator Zahlungsverhalten Januar – März [csv]
Indikator Zahlungsverhalten April – Juni [csv]
Indikator Zahlungsverhalten Juli – September [csv]
Indikator Zahlungsverhalten Oktober – Dezember [csv]
2015
Indikator Zahlungsverhalten Juli -September [pdf]
IBAN und elektronische Zahlungen
Zahlungsverhalten: Die Auszahlung erfolgt mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers oder der
Auftragnehmerin innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Honorarnote oder
Rechnung.
Steuernummer: 90021680211
Bankkkonto:
Südtiroler Sparkasse
IBAN: IT 68 E 06045 11619 000000009160
Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.