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Vorbeugung der Korruption

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz samt Anlagen und zusätzliche Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung laut Artikel 1, Absatz 2-bis des Gesetzes Nr. 190/2012

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Verordnungen für die Vorbeugung und Ahndung der Korruption und der Illegalität  – trifft auf die Schule nicht zu

Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung über die Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (bis zum 15. Dezember jeden Jahres)

Von der ANAC ergriffene Maßnahmen und Anpassungsakte an diese Maßnahmen im Bereich der Aufsicht und Kontrolle bei der Korruptionsbekämpfung   – Bis heute sind keine Maßnahmen und Anpassungsakte gemäß Artikel 1, Absatz 3 Gesetz Nr. 190/2012 bekannt. (letzte Aktualisierung am 30.11.2025)

Feststellungsakte von Übertretungen gemäß Gesetzdekret Nr. 39/2013 – Bis heute sind keine Feststellungsakte von Verstößen gegen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 39/2013 bekannt (letzte Aktualisierung am 30.11.2025)